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   BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97   

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BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97 (https://dejure.org/1997,20930)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1997 - 3 B 118.97 (https://dejure.org/1997,20930)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 3 B 118.97 (https://dejure.org/1997,20930)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage in dem begehrten Revisionsverfahren - Anforderungen an die Darlegung einer Ausweichungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97
    Die Klägerin sieht die Frage als grundsätzlich bedeutsam an, ob die Auslegung des § 30 a VermG als Ausschlußfrist ohne die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung und allein mit der Möglichkeit der Nachsichtgewährung unter den besonderen von der Rechtsprechung (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - VIZ 1996, S. 390) entwickelten Voraussetzungen auch für den von ihr geltend gemachten Entschädigungsanspruch berechtigt ist.

    Die Klägerin meint jedoch, die von der Rechtsprechung für die ausnahmsweise Unbeachtlichkeit der Fristversäumung (Nachsichtgewährung) geforderte konkrete Feststellung, daß durch verspätete Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt werde (vgl. urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - a.a.O.) sei bei Entschädigungsansprüchen nicht gerechtfertigt.

    Die Erforderlichkeit dieser Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 28. März 1996, BVerwG 7 C 28.95, a.a.O. mit weiteren Nachweisen) und wird auch von der Klägerin nicht in Abrede gestellt.

  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97
    Zur Bezeichnung dieses Zulassungsgrundes ist erforderlich, daß die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung - hier - des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRsp, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuSchG Nr. 32 S. 4 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97
    Die bloße vermeintlich falsche Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch das Instanzgericht oder die angeblich fehlerhafte Sachverhaltswürdigung begründen keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (u.a. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 S. 36).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 118.97
    Ist ein Urteil, gegen das Revision eingelegt werden soll, auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so müssen Zulassungsgründe für jede dieser Begründungen dargelegt werden (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1977 - BVerwG III B 96.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO, Nr. 158; stRspr, vgl. Kopp VwGO 10. Aufl. § 132 Rn. 32).
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